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 gut getarnt: der Rauhfußkauz
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Der Rauhfußkauz ist in etwa so groß wie ein Steinkauz, und wie sein Name vermuten lässt, hat er sehr dicht befiederte Füße. Der Rauhfußkauz bevorzugt strukturierte Nadelwälder, Bergmischwälder und Buchenwälder der Ebene bis in die Montanstufe. Besonders wichtig ist das Vorhandensein eines guten Höhlenangebots (vor allem Schwarzspechthöhlen), in unmittelbarer Nachbarschaft deckungsreicher Tageseinstände und kleiner unterholzfreier, offener und kleinsäugerreicher Jagdflächen. Die Art bevorzugt lückig stehende Altholzbestände, Waldwiesen, Moore, Waldränder, aber auch Alpweiden und Latschenbezirke bis in die Felsregion. Der ausgesprochene Wartenjäger erbeutet überwiegend Kleinsäuger (Erd-, Rötelmäuse etc.) und zu einem geringen Anteil Vögel bis Drosselgröße. Ganzjährig werden Beutedepots in Höhlen oder Astgabeln angelegt.
Seine Verbreitungsschwerpunkte liegen in Bayern in der oberen Montan- und Subalpinstufe der Alpen und im ostbayerischen Grenzgebirge. In Nordbayern in den Mittelgebirgen (Spessart, Rhön, Haßberge, Steigerwald, Frankenalb, Steinwald, Fichtelgebirge, Frankenwald, Oberpfälzer Wald) und waldreichen Hügellandschaften sowie in den Wäldern des Mittelfränkischen Beckens. Kurzfristige Bestandsschwankungen können in Abhängigkeit zum Nahrungsangebot auftreten.
Gefährdungsursachen für den Rauhfußkauz sind der Verlust von Höhlenbäumen und z. T. auch die Nachstellung durch den Waldkauz, der aufgrund des Forstwegebaus weiter in die Wälder vordringen kann. Der Rauhfußkauz ist in der Bayerischen Roten Liste auf der Vorwarnstufe. Deshalb ist der Schutz der Höhlenbäume (insbesondere Altbuchen) und Sicherung eines ausreichenden Netzes an potenziellen Höhlenbäumen zu gewährleisten, ebenso die Erhaltung geschlossener, durch Straßen nicht oder nur wenig zerschnittener, großflächiger Waldgebiete.
Quelle: LWF (2003): Artenhandbuch: Müller-Kroehling, S., Franz, Ch., Binner, V., Müller, J., Pechacek. P. & Zahner, V. (2003): Artenhandbuch der für den Wald relevanten Tier- und Pflanzenarten des Anhanges II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und des Anhanges I der Vogelschutz- Richtlinie in Bayern. - Freising, 161 S. + Anl.  Info-Blatt:


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