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Der Schwarzspecht ist die größte und kräftigste europäische Spechtart, ungefähr krähengroß, mit schwarzem Gefieder. Das Männchen hat einen roten Scheitel, das Weibchen einen roten Nackenfleck.
Er ist ein Waldvogel größerer Altbestände aus starken Buchen oder Kiefern. Im Gegensatz zu anderen Spechtarten weist er aber keine zu strenge Bindung an bestimmte Waldtypen oder Höhenstufen auf. Jedoch stellt er Ansprüche an die Ausdehnung des Waldgebietes, an eine Mindestausstattung mit alten, starken Bäumen zum Höhlenbau und dem Vorhandensein von totem Moderholz .
Seine Bruthöhlen legt der Schwarzspecht vor allem in starken Buchenstämmen (auch Kiefer, Fichte, Erle) an. Diese Höhlen dienen dann als Höhlenbäume für Folgearten wie Hohltaube, Sperlingskauz oder Fledermäuse .
In seinem Lebensraum benötigt er hügelbauende und holzbewohnende Ameisenarten. Vor allem im Winter und zur Zeit der Jungenaufzucht stellen z.B. Larven, Puppen und Imagines von Ameisen, die er aus angefaulten Stämmen und Stöcken hackt, die Hauptnahrung des Schwarzspechtes dar. Daneben sucht er nach holzbewohnenden Arten wie Borken- oder Bockkäfern.
In Bayern ist der Schwarzspecht in geschlossenen Wäldern bis in die Montanstufe verbreitet, sein Verbreitungsareal deckt sich weitgehend mit dem Vorkommen von Buchenbeständen. In Bayern ist die Art auf der Vorwarnstufe der Roten Liste.
Der Schwarzspecht ist durch den Mangel an geeigneten Höhlenbäumen und Verlust seines Lebensraumes gefährdet. Da durch seine Bautätigkeit auch andere bedrohte Arten profitieren, ist der Schutz und die Sicherung der Höhlenbäume sowie eines ausreichenden Netzes an Höhlenbäumen und Althölzern (hohe Umtriebszeiten) dringend erforderlich. Auch der Erhalt von Ameisenlebensräumen (lichte Waldstrukturen, Schneisen, Lichtungen) dient dem Schutz des Schwarzspechtes.
Quelle: LWF (2003): Artenhandbuch: Müller-Kroehling, S., Franz, Ch., Binner, V., Müller, J., Pechacek. P. & Zahner, V. (2003): Artenhandbuch der für den Wald relevanten Tier- und Pflanzenarten des Anhanges II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und des Anhanges I der Vogelschutz- Richtlinie in Bayern. - Freising, 161 S. + Anl.  Info-Blatt:


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